Stellungnahme Rodungen in Weil am Rhein & Antrag zur Waldbewirtschaftung 2. Mai 20244. Oktober 2024 Unsere Stellungnahme zum Bericht des Forstamtes im Finanzausschuss am 8. April 2024: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates und der Verwaltung, es ist etwas befremdend, dass wir heute im Finanzausschuss über ein Thema diskutieren, dass eigentlich in den Bau- und Umweltausschuss gehört, aber dazu etwas später. Wir Bündnis 90/Die Grünen sind entsetzt über die umfangreichen Rodungen, die im Sohleck und im Nonnenholz durchgeführt worden sind. Während wir ein 1000 Bäumeprogramm im Gemeinderat für die nächsten 10 Jahre beschlossen haben, wird gleichzeitig umfangreich gerodet mit dem Argument der Verkehrssicherungspflicht, aber auch vorsorglich Pappeln, weil diese im Alter zur Fäule neigten. Diese Maßnahmen sind unseres Erachtens nicht verhältnismäßig. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 6. März 2014 ausgeführt, dass die Verkehrssicherungspflicht nicht verlangt, dass gesunde und nur naturbedingte vergleichsweise bruchgefährdete Baumarten an Straßen oder Plätzen zu beseitigen sind. Ein natürlicher Astbruch gehört auch bei hierfür allfälligen Baumarten grundsätzlich zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken. Wir Bündnis 90/Die Grünen haben daher nach Telefonanrufen und E-Mails von besorgten Bürgerinnen und Bürgern den Antrag gestellt, die umfassende Fällungen insbesondere im Mooswald einzustellen bis wir vom Forstamt umfassend informiert worden sind. Des Weiteren haben wir eine weitere Expertise durch die TRUZ gefordert. Die Information über die Fällungen hat übrigens anfangs Dezember im Finanzausschuss kurz vor denHaushaltsberatungen stattgefunden. Es war aber von Fällungen und nicht von Rodungen die Rede, so dass wir Gemeinderäte von „ normalen“ Fällungen ausgehen mussten, so wie es die Verkehrssicherungspflicht erfordert. Eine umfassende Information hat es nicht gegeben. Es stellt sich aber grundsätzlich die Frage inwieweit die Grundstücksabteilung als Auftraggeber in der Lage ist die Ausführungen des Forstamtes zu beurteilen. Dafür haben wir eine Stadt- und Grünplanungsabteilung bei der das fachliche Know-how sitzt, die aber bei den Entscheidungen nicht einbezogen wurde. Es handelt sich daher auch um ein strukturelles Problem in der Organisation der Abläufe. Daher nun auch die Besonderheit, dass die Kämmerei für die Waldbewirtschaftung zuständig ist und somit der Finanzausschuss, obwohl die Angelegenheit eigentlich in die Zuständigkeit des Bau- und Umweltausschusses gehört, wo die Fachleute sitzen. Wir stellen daher den Antrag, dass zukünftig die Zuständigkeit der Waldbewirtschaftung in die Stadt- und Grünplanungsabteilung wechselt. Bei größeren Baumfällaktionen ist darüber hinaus die Expertise weiterer Stellen einzubeziehen. Die Verwaltung legt dem Gemeinderat eine adäquate Organisationsstruktur für die Waldbewirtschaftung vor. Für den Herbst ist, wie der BUND fordert, eine Aufforstung mit den notwendigen Begleitmaßnahmen ( u. a. Nisthilfen, künstliche Fledermausquartiere, Versteckstrukturen) durchzuführen. Unverständlich ist es uns auch, dass Rodungen an der unter Schutz stehenden Käppelingrube stattfanden. Dort sei ohne Genehmigung des Regierungspräsidiums gefällt worden. Amphibienwanderungen wurden im Nonnenholz nicht berücksichtigt. Abschließend bleibt festzustellen, dass zukünftig mit Augenmaß an die Bewirtschaftung des Waldes herangegangen werden muss. Vorbild könnte die Schweiz sein, die in unmittelbarer Nähe sorgsamer mit ihren Beständen umgeht. Ein Austausch mit den Schweizer Förstern wäre dazu seitens der Verwaltung sicherlich hilfreich. Am 8. April hat die Fraktion der B90/ Die Grünen folgenden Antrag im Gemeinderat gestellt: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dietz, hiermit stellen wir folgenden Antrag: Für die Fraktion Die Zuständigkeit der Waldbewirtschaftung wechselt in die Stadt- und Grünplanungsabteilung. Bei größeren Baumfällaktionen (Rodungen) ist die Expertise weiterer fachlich qualifizierter Stellen z.B. TRUZ, BUND, NABU einzubeziehen. Die Verwaltung legt dem Gemeinderat eine adäquate Organisationsstruktur für die Waldbewirtschaftung vor. Für den Herbst ist, wie der BUND fordert, eine Aufforstung mit den notwendigen Begleitmaßnahmen (u.a. Nisthilfen, künstliche Fledermausquartiere, Versteckstrukturen) durchzuführen. Die Amphibienwanderungen im Nonnenholz sind bei Waldeinschlägen zu berücksichtigen und Fachleute sind dabei einzubeziehen.