Antrag: Böllerverbot im Vogelschutzgebiet Tüllinger 30. Januar 202530. Januar 2025 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Gemeinderat Weil am Rhein setzt sich für ein ganzjähriges Böllerverbot im Vogelschutzgebiet Tüllinger (SPA Nr. 8311441) ein. Unser Antrag fordert, dass die Stadt Weil beim Landratsamt Lörrach oder dem Regierungspräsidium Freiburg darauf hinwirkt, das private Böllern dort zu untersagen. Warum ist das wichtig? Am Tüllinger überlappen sich drei Schutzgebiete, darunter ein Vogelschutzgebiet mit zahlreichen seltenen und gefährdeten Arten – unter anderem die größte Zaunammer-Population Süddeutschlands. Feuerwerk und Böller verursachen Stress, panikartiges Fluchtverhalten und können Nester und Jungvögel gefährden. Die rechtliche Grundlage für ein Verbot ist im Bundes- und Landesnaturschutzgesetz verankert. Besonders geschützt sind europäische Vogelarten, die nicht während Fortpflanzung, Aufzucht, Mauser, Überwinterung und Wanderungszeiten gestört werden dürfen (§ 44 BNatSchG). Wer ist betroffen? Das Verbot soll ausschließlich privates Böllern betreffen – genehmigte Veranstaltungen wie „Weilweg in Flammen“ oder das Rebfest der Feuerwehr bleiben unberührt. Lasst uns gemeinsam für mehr Naturschutz in Weil am Rhein einstehen! 💚🐦 👉 Unterstützt uns und teilt diesen Beitrag!